APA (Advance Provisioning Allowance - Bordkasse)

APA bei EASY CRUISING

Kosten, die nicht im Charterpreis enthalten sind, wie z.B. Verpflegung an Bord, Liegeplatzgebühren, Treibstoff, eventuelle Nationalparkgebühren, lokale Steuern, Kurtaxe, etc. werden aus der Schiffskasse (APA) bezahlt. Jeder Teilnehmer hat den genannten Betrag 2 Wochen vor Charterbeginn per Überweisung zu entrichten. Dies gibt uns die Möglichkeit, rechtzeitig vorzusorgen, so dass Ihr eine perfekt vorbereitete, segelfertige Yacht vorfindet. Die APA ist auf den entsprechenden Betrag gedeckelt, d.h. es fallen keine weiteren Zahlungen an. 

Am Ende des Törns gibt es eine beleggenaue Abrechnung und ggf. eine anteilige Rückerstattung des Überschusses.

Wenn nicht anders im Buchungsformular oder in der Törnbeschreibung angegeben, beträgt die APA in der Regel 380,- EUR / Person und Woche.

 

APA bei PRIVATE CHARTER 

Auch hier werden die o.g. Kosten über die APA abgerechnet und sind 2 Wochen vor Törnbeginn zu zahlen. Der Betrag ist jedoch nicht gedeckelt, da durch individuelle Wünsche des Charterers höhere Kosten entstehen können. Der Charterer ist dann vor Ort zur Nachzahlung verpflichtet. Der Skipper wird den Charterer rechtzeitig informieren.

Auch hier wird eine beleggenaue Abrechnung erstellt und ein eventueller Überschuss  zurück erstattet.

Die APA beträgt 25% des Charterpreises.

 

APA bei Langstreckentörns, Trans-Med, Trans-Ocean 

Die APA kommt u.U. nicht zum Tragen oder kann variieren. Weitere Informationen dazu gibt es im jeweils entsprechenden Buchungsformular und in der Reisebeschreibung.

Auch hier gibt es am Ende des Törns eine beleggenaue Abrechnung und ggf. eine anteilige Erstattung.